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Okt. 27, 2023
Rechtliche Überlegungen bei der Videoüberwachung auf Privatgrundstücken

Videoüberwachung von Privatgrund wird immer beliebter

Die Installation von Überwachungskameras auf Ihrem eigenen Privatgrundstück kann eine effektive Maßnahme zur Sicherung Ihres Eigentums und Ihrer persönlichen Sicherheit darstellen. Allerdings gibt es rechtliche Aspekte, die es zu beachten gilt, um möglichen rechtlichen Schwierigkeiten vorzubeugen. Diese ergeben sich hauptsächlich aus Datenschutz- und Zivilrechtsvorschriften, insbesondere dem Schutz des Persönlichkeitsrechts. Im Folgenden finden Sie einige zentrale rechtliche Überlegungen:


  1. Informationspflichten: In Deutschland sind Eigentümer von Überwachungskameras grundsätzlich dazu verpflichtet, Besucher über die Videoüberwachung zu informieren. Dies sollte durch gut sichtbare Hinweise erfolgen.
  2. Datenschutz: Die Erfassung und Speicherung von Videoaufnahmen von Personen auf Ihrem Grundstück unterliegt den Datenschutzbestimmungen. Dies bedeutet, dass Sie die erfassten Daten sicher aufbewahren und sicherstellen müssen, dass sie nicht ohne Zustimmung der betroffenen Personen weitergegeben werden.
  3. Verzicht auf Audioaufnahmen: In Deutschland ist das unbefugte Aufzeichnen von Gesprächen ohne Zustimmung der beteiligten Personen in der Regel rechtswidrig. Daher sollten Sie sicherstellen, dass Ihre Überwachungskameras keine Audioaufnahmen machen, es sei denn, Sie haben ausdrückliche Zustimmung erhalten.
  4. Bildqualität und -winkel: Ihre Überwachungskameras sollten so ausgerichtet sein, dass sie ausschließlich Ihr Privatgrundstück erfassen und nicht das öffentliche Eigentum oder die Privatsphäre Ihrer Nachbarn beeinträchtigen. Beachten Sie, dass selbst Attrappen von Kameras einen unzulässigen Überwachungsdruck erzeugen können, sodass für sie die gleichen Regeln gelten (vgl. BGH, Urteil vom 16.03.2010 – VI ZR 176/09). Die Bildqualität sollte ausreichen, um Personen und Ereignisse identifizieren zu können.
  5. Speicherdauer: Es ist wichtig zu beachten, dass Sie Videoaufnahmen nicht länger aufbewahren sollten, als es für den beabsichtigten Zweck erforderlich ist. Das bedeutet, dass Sie Aufnahmen löschen sollten, wenn sie nicht mehr benötigt werden. Es könnte hilfreich sein, ein Konzept zur Datenlöschung zu entwickeln.
  6. Zugriffsrechte: Personen, die aufgezeichnet werden, haben das Recht, die von Ihnen gespeicherten Aufnahmen einzusehen und gegebenenfalls löschen zu lassen. Es ist ratsam, Verfahren zur Anfrage und Löschung von Aufnahmen zu etablieren.
  7. Rechtliche Beratung: Bevor Sie Überwachungskameras auf Ihrem Privatgrundstück installieren, empfiehlt es sich, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Ein Anwalt für Datenschutzrecht kann Ihnen dabei helfen, sicherzustellen, dass Sie sämtliche rechtlichen Anforderungen erfüllen und keine Datenschutzverstöße begehen.


Die Nutzung von Überwachungskameras auf Ihrem Privatgrundstück kann eine sinnvolle Sicherheitsmaßnahme sein. Es ist jedoch unerlässlich, die damit verbundenen rechtlichen Pflichten zu verstehen und zu respektieren, um rechtliche Probleme und mögliche Sanktionen zu vermeiden und die Privatsphäre anderer gebührend zu wahren.


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KANZLEI 441

Rechtsanwalt Christian Radermacher

Nimrodstr. 10

90441 Nürnberg

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