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Mai 15, 2024
Offenbar Datenleak bei Telemedizin-Anbieter Dr. Ansay: Anwalt gibt Tipps für Betroffene

Datenschutz bei Telemedizin-Anbietern ist besonders wichtig

Rechtsanwalt Radermacher von der KANZLEI 441 aus Nürnberg beraten bei Datenschutzverletzungen

In der heutigen digitalen Ära verlassen sich immer mehr Menschen auf Telemedizin-Anbieter, um medizinische Beratung und Behandlung bequem von zu Hause aus zu erhalten. Doch was geschieht, wenn vertrauliche Gesundheitsdaten durch einen Datenleak gefährdet sind, wie es kürzlich bei dem bekannten Telemedizin-Anbieter "Dr. Ansay" vorgekommen zu sein scheint? "Dr. Ansay" ist seit Jahren ein bekanntes Unternehmen in der Branche, nicht zuletzt seit der Teillegalisierung von Cannabis.


Dieser Artikel beleuchtet die praktischen und juristischen Schritte, die Betroffene eines solchen Vorfalls unternehmen können.


Datenleak beim Tele-Medizin-Anbieter "Dr. Ansay"

Vor Kurzem wurde bekannt, dass "Dr. Ansay" offenbar Opfer eines Datenleaks wurde, wie ursprünglich über den bekannten Social-News-Aggregator Reddit berichtet wurde. Zwischenzeitlich erstatteten u.a. auch computerbild.de sowie DAZ.online darüber Bericht. Dabei wurden anscheinend vertrauliche Gesundheitsdaten von zahlreichen Patienten kompromittiert. Diese Daten könnten sensible persönliche Informationen wie Vornamen, Nachnamen, Geburtsdatum, Adresse, Krankenkasse etc. enthalten. Ein solcher Vorfall wirft ernsthafte Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes auf und könnte das Vertrauen der Patienten in die Telemedizin-Branche nachhaltig beeinträchtigen.

Rechtliche Schritte für Betroffene

  1. Informationsbeschaffung: Als ersten Schritt sollten Betroffene sämtliche verfügbaren Informationen über den Datenleak sammeln, einschließlich der Art der kompromittierten Daten, des Zeitpunkts des Vorfalls und der potenziellen Auswirkungen auf sie persönlich. Es ist ratsam, dies anhand aussagekräftiger Nachweise, wie beispielsweise Screenshots, zu sichern.

  2. Datenschutzrechtliche Überprüfung: Betroffene sollten ihre Rechte gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen überprüfen lassen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der Europäischen Union. Diese Gesetze legen fest, welche Pflichten Unternehmen haben, um personenbezogene Daten zu schützen, und welche Rechte Einzelpersonen haben, wenn ihre Daten verletzt werden. Ein Anwalt für Datenschutzrecht (vgl. unter 3.) kann hierbei helfen.

  3. Konsultation mit einem Anwalt: Es ist ratsam, sich an einen Anwalt mit Erfahrung im Datenschutzrecht zu wenden, um die rechtlichen Optionen zu besprechen, vgl auch hier. Ein Anwalt kann Betroffenen helfen, ihre Rechte geltend zu machen, Schadensersatzansprüche zu prüfen und rechtliche Schritte gegen den Telemedizin-Anbieter einzuleiten.

  4. Meldung an Datenschutzbehörden: In öffentlich-rechtlicher Hinsicht kann es sinnvoll sein, den Datenleak den zuständigen Datenschutzbehörden zu melden, auch wenn hierzu grundsätzlich auch bereits das betroffene Unternehmen verpflichtet ist. Ein Anwalt kann Betroffene bei der ordnungsgemäßen Durchführung einer solchen Meldung unterstützen.

  5. Überwachung der Situation: Betroffene sollten die Situation weiterhin genau beobachten und sicherstellen, dass angemessene Maßnahmen ergriffen werden, um ihre Daten zu schützen und mögliche Schäden zu minimieren.

Fazit

Ein Datenleak, insbesondere bei einem Telemedizin-Anbieter wie "Dr. Ansay", bei dem zwangsläufig sensible Gesundheitsdaten anfallen, kann schwerwiegende Folgen für die Betroffenen haben und Datenschutzfragen aufwerfen. Durch das Verständnis ihrer rechtlichen Rechte und die Zusammenarbeit mit einem Anwalt aus dem Bereich des Datenschutzrechtes können Betroffene Maßnahmen ergreifen, um ihre Interessen zu schützen und gegebenenfalls angemessen entschädigt zu werden. Wenn Sie Opfer eines Datenleaks bei einem Telemedizin-Anbieter sind, zögern Sie nicht, rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.


Ihre KANZLEI 441 freut sich über Ihre Kontaktaufnahme!


KANZLEI 441

Rechtsanwalt Christian Radermacher

Nimrodstr. 10

90441 Nürnberg

www.kanzlei441.de


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