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Jan. 13, 2024
Unerlaubtes Glücksspiel nach § 285 StGB: Was tun bei einer Vorladung?

Mit Hilfe der KANZLEI 441 erwirkte Verfahrenseinstellung

Ermittlungsverfahren wegen § 285 StGB mit Hilfe der KANZLEI 441 aus Nürnberg eingestellt

Die Teilnahme am unerlaubten Glücksspiel kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wie sie in § 285 des Strafgesetzbuchs (StGB) festgelegt sind. Derzeit haben die Strafverfolgungsbehörden verstärkt Personen ins Visier genommen, welche Online-Glücksspiele bei Anbietern außerhalb der sogenannten "whitelist" praktiziert haben. Dieser Blogbeitrag gibt Ihnen wertvolle Informationen, wie Sie sich bei einer Vorladung wegen illegalem Glücksspiel gemäß § 285 StGB richtig verhalten sollten. Als erfahrene Anwaltskanzlei in Nürnberg steht Ihnen die KANZLEI 441 zur Seite, um Ihnen rechtlichen Beistand zu bieten.


1. Verständnis von § 285 StGB: Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel:

Gemäß § 285 StGB wird die Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel unter Strafe gestellt. Es ist wichtig zu wissen, dass nicht nur die eigentliche Veranstaltung, sondern auch die vorsätzliche Teilnahme daran strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Hiernach kann die Tat mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft werden.


2. Vorladung wegen illegalem Glücksspiel: Ruhe bewahren:

Erhalten Sie eine Vorladung wegen unerlaubtem Glücksspiel, ist es entscheidend, Ruhe zu bewahren. Panikreaktionen können nachteilig sein. Nehmen Sie unverzüglich Kontakt zu einem Anwalt für Strafrecht sowie Glücksspielrecht auf, um Ihre Rechte zu schützen. Den oftmals anberaumten Termin zur Beschuldigtenvernehmung sollten Sie grundsätzlich nicht wahrnehmen.


3. Anwaltsberatung - Wichtige Schritte nach Erhalt der Vorladung:

Nach Erhalt einer Vorladung sollten Sie sich sofort an einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht und Glücksspielrecht wenden. Dieser kann helfen, Ihre konkrete Lage zu analysieren und eine angemessene Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Hierfür wird er zunächst einmal Akteneinsicht beantragen.


4. § 285 StGB: Mögliche Konsequenzen und Verteidigungsstrategien:

Der Verstoß gegen § 285 StGB kann zu empfindlichen Strafen führen. Eine kompetente anwaltliche Vertretung ist daher unerlässlich. Gemeinsam mit Ihnen erarbeitet die KANZLEI 441 die für Sie besten Verteidigungsstrategien, um Ihre Interessen bestmöglich zu verteidigen.


5. Fazit:

Bei einer Vorladung wegen unerlaubtem Glücksspiel gemäß § 285 StGB sollten Sie nicht zögern, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Anwaltskanzlei von Rechtsanwalt Christian Radermacher in Nürnberg steht Ihnen zur Seite, um Ihnen eine effektive und kompetente Verteidigung zu bieten. Kontaktieren Sie diese für eine umfassende Beratung und Rechtsvertretung.


Ihre KANZLEI 441 freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme!



KANZLEI 441

Rechtsanwalt Christian Radermacher

Nimrodstr. 10

90441 Nürnberg

www.kanzlei441.de


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