Bei der Ausstrahlung von Sky-TV in der Gastronomie ist Vorsicht geboten!

Immer mehr Betreiber von Gaststätten, Bars, Shisha-Lounges und Vereinsheimen erhalten Abmahnungen von der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG. Der Vorwurf: Unberechtigte öffentliche Wiedergabe von Sky-Sportinhalten, insbesondere von Bundesliga- und Champions-League-Übertragungen. Die KANZLEI 441 erklärt, wie Sie richtig reagieren, welche Rechte Sie haben und wie Sie sich gegen überhöhte Forderungen wehren können. Denn bei weitem nicht jede Abmahnung ist auch berechtigt!
Was wird abgemahnt – und warum?
Sky besitzt die exklusiven Nutzungsrechte für die Ausstrahlung zahlreicher Sportevents im deutschen Raum. Die öffentliche Wiedergabe, also das Zeigen der Sky-Programme in gewerblichen Räumen wie Gaststätten oder Vereinslokalen, erfordert ein gesondertes Sky Business-Abonnement.
Viele Betreiber nutzen jedoch versehentlich oder aus Unwissenheit ein privates Sky-Abo, was aus Sicht von Sky eine Urheberrechtsverletzung nach §§ 15 ff. UrhG darstellt. Die Folge: Eine Abmahnung durch die Kanzlei JBB Rechtsanwälte im Namen von Sky Deutschland.
Typischer Inhalt der Abmahnung
- Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Forderung von Schadensersatz, häufig zwischen 2.500 und 5.000 Euro
- Erstattung der Anwaltskosten, meist im Bereich von 1.000 bis 1.500 Euro
- Gelegentlich: Vergleichsangebot, wenn ein Sky-Gastrovertrag nachträglich abgeschlossen wird
Welche Fehler machen viele Abgemahnte?
Viele Betroffene handeln aus Unsicherheit falsch:
- Unterschreiben voreilig die Unterlassungserklärung, ohne zu wissen, dass sie damit einen rechtsgültigen Vertrag abschließen
- Zahlen vorschnell, obwohl die Forderung oft überhöht oder gar gänzlich unbegründet ist
- Ignorieren die Abmahnung, wodurch ein einstweiliges Verfügungsverfahren droht
Wie prüft die KANZLEI 441 Ihre Abmahnung?
Unsere erfahrene Kanzlei für Medien- und Urheberrecht analysiert für Sie:
- Ob tatsächlich eine öffentliche Wiedergabe vorlag oder ob nur ein geschlossener Kreis angesprochen war
- Ob Sky die nötigen Rechte für die Übertragung besitzt (z. B. bei Internet-Streams oder Smart-TV-Nutzung)
- Ob die Beweislage verwertbar ist, etwa bei Foto- oder Videoaufnahmen durch sog. Sky-Testbesucher
- Ob die geltend gemachten Beträge angemessen sind oder ob eine Reduzierung durch Verhandlung möglich ist
So verteidigen wir Sie – bundesweit
Die KANZLEI 441 vertritt Mandanten deutschlandweit in Fällen von Sky-Abmahnungen und setzt sich konsequent für Ihre Interessen ein. Unser Leistungspaket umfasst:
- Rechtliche Erstprüfung der Abmahnung
- Strategieentwicklung zur Verteidigung oder zur gütlichen Einigung
- Anpassung oder Ablehnung der Unterlassungserklärung
- Direkte Verhandlung mit Sky bzw. deren Anwälten
Fazit: Nicht zahlen – erst prüfen lassen
Wenn Sie eine Abmahnung von Sky Deutschland erhalten haben, sollten Sie schnell, aber überlegt handeln. Unterschreiben oder zahlen Sie nichts, bevor die Abmahnung nicht rechtlich geprüft wurde. Die KANZLEI 441 unterstützt Sie schnell, diskret und bundesweit.
Ihre KANZLEI 441 freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme!
KANZLEI 441
Rechtsanwalt Christian Radermacher
Nimrodstr. 10
90441 Nürnberg
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