Schutz vor ehrverletzenden Posts – Ihre Rechte im digitalen Zeitalter

Ein unbedachtes Posting kann den Ruf eines Menschen zerstören. Im digitalen Zeitalter verbreiten sich Gerüchte und Lügen im Sekundentakt. Doch Betroffene sind dem nicht schutzlos ausgeliefert. Das deutsche Recht bietet wirksame Mittel gegen ehrverletzende Äußerungen.
Ehrverletzende Aussagen erkennen
Nicht jede negative Äußerung ist verboten. Die Grenze zur Rechtswidrigkeit ist überschritten, wenn unwahre Tatsachen behauptet werden oder die Aussage beleidigenden Charakter hat. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen zulässiger Meinung und strafbarer Verleumdung. Wer bewusst Lügen verbreitet, macht sich nach § 187 StGB strafbar.
Wege der Rechtsverfolgung
- Löschungsanspruch: Der Plattformbetreiber muss den Eintrag entfernen, wenn er gegen Persönlichkeitsrechte verstößt.
- Gegendarstellung und Richtigstellung: Falschinformationen können öffentlich korrigiert werden.
- Strafanzeige: Bei Verleumdung, übler Nachrede oder Beleidigung kann der Täter strafrechtlich belangt werden.
- Schadensersatz: Erlittene materielle und immaterielle Schäden können ersetzt werden.
Dokumentation und rechtliche Beratung
Halten Sie die Beleidigungen fest, melden Sie sie dem Betreiber und vermeiden Sie eine öffentliche Gegenreaktion. Für eine langfristige Lösung ist eine juristische Einschätzung notwendig. Die KANZLEI 441 prüft Ihre Ansprüche, setzt Unterlassungen durch und fordert gegebenenfalls Schmerzensgeld.
Fazit
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wer diffamiert wird, sollte handeln statt schweigen. Mit professioneller Hilfe lassen sich rechtswidrige Posts stoppen und der eigene Ruf wiederherstellen.
Die KANZLEI 441 unterstützt Sie gerne beim Entwickeln der richtigen Verteidigungsstrategie und freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme!
KANZLEI 441
Rechtsanwalt Christian Radermacher
Nimrodstr. 10
90441 Nürnberg
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