Cannabis-Anbauerlaubnis erteilt: KANZLEI 441 vertritt Nürnberger Verein erfolgreich
Positiver LGL-Bescheid nach langwierigem Verfahren – Anbaustandort in Thüringen geplant
Nürnberg, 23. Oktober 2026. Die KANZLEI 441 Rechtsanwalts-GmbH hat für den von ihr vertretenen Verein für Cannabis und Stecklingsproduktion e.V. einen wichtigen Mandatserfolg erzielt: Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat dem Verein mit Bescheid vom 13. Oktober 2026 die Erlaubnis zum gemeinschaftlichen Eigenanbau von Cannabis und zur Weitergabe an seine Mitglieder zum Eigenkonsum erteilt. Die anwaltliche Vertretung im Erlaubnisverfahren übernahm Rechtsanwalt Christian Radermacher aus Nürnberg.
Erfolgreiche Vertretung im Erlaubnisverfahren
Dem positiven Bescheid ging ein umfangreiches Verwaltungsverfahren voraus. Der ursprüngliche Antrag stammt aus dem Jahr 2024. Im Verlauf waren insbesondere Standortfragen, behördliche Anforderungen und Anpassungen des Vorhabens zu behandeln. Die KANZLEI 441 vertrat dabei die rechtlichen Interessen der Anbauvereinigung gegenüber dem LGL.
„Für unseren Mandanten ist die erteilte Erlaubnis ein entscheidender Erfolg. Wir haben den Verein in einem anspruchsvollen Verwaltungsverfahren vertreten und freuen uns, dass das zentrale Genehmigungsziel erreicht ist“, erklärt Rechtsanwalt Christian Radermacher.
Anbaustandort in Thüringen geplant
Der Fall reicht über Nürnberg hinaus: Die Anbauvereinigung plant ihren Anbaustandort in Thüringen. Er verdeutlicht damit die praktische Bedeutung von Standortentscheidungen und dem Zusammenspiel unterschiedlicher öffentlich-rechtlicher Anforderungen bei der Umsetzung des Konsumcannabisgesetzes.
Die Erlaubnis schafft eine wesentliche rechtliche Grundlage für das Vorhaben. Für die tatsächliche Aufnahme des Anbaus sind daneben die konkreten Bestimmungen des Bescheids und die weiteren einschlägigen Anforderungen maßgeblich. Aus der Erlaubniserteilung allein folgt deshalb noch nicht, dass der Anbaubetrieb bereits aufgenommen werden darf.
„Wer eine Anbauvereinigung rechtlich begleitet, muss sowohl die Voraussetzungen der Erlaubnis als auch deren praktische Umsetzung im Blick behalten. Ein positiver Bescheid ist ein wichtiger Schritt; entscheidend bleibt, welche Tätigkeiten unter welchen Bedingungen tatsächlich zulässig sind“, so Radermacher.
Rechtsanwalt Christian Radermacher steht Medien für eine Einordnung des Erlaubnisverfahrens und der rechtlichen Fragen rund um Cannabis-Anbauvereinigungen zur Verfügung.
Weitere Einzelheiten zum Verfahren finden Sie in unserem ausführlichen Bericht zur erteilten Cannabis-Anbauerlaubnis.
Über die Kanzlei
Die KANZLEI 441 Rechtsanwalts-GmbH mit Sitz in Nürnberg vertritt Mandanten bundesweit. Zu ihrer Tätigkeit gehören die Beratung und Vertretung gegenüber Behörden sowie insbesondere das Urheber- und Medienrecht, Datenschutzrecht, Zivilrecht und Glücksspielrecht.
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