IPPC LAW Abmahnung wegen TikTok-Musik erhalten – was tun?
Ein kurzes Video aus dem eigenen Geschäft, die Vorstellung eines neuen Produkts oder ein unterhaltsamer Beitrag zur Kundengewinnung: TikTok gehört für viele Unternehmen, Selbstständige und Influencer längst zum Marketingalltag.
Die passende Musik ist häufig mit wenigen Klicks gefunden. Schließlich stellt TikTok selbst eine umfangreiche Auswahl bekannter Songs und Sounds zur Verfügung.
Doch genau hier lauert ein erhebliches urheberrechtliches Risiko.
Wer Musik aus TikTok für geschäftliche Zwecke verwendet, verfügt nicht automatisch über die dafür erforderlichen Nutzungsrechte.
Die Kanzlei IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geht im Auftrag verschiedener Rechteinhaber gegen die vermeintlich unberechtigte Nutzung von Musik in gewerblichen Social-Media-Videos vor.
Betroffene erhalten teilweise Abmahnungen mit Forderungen auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Erstattung von Rechtsanwaltskosten.
Die KANZLEI 441 Rechtsanwalts-GmbH unterstützt Unternehmen und Selbstständige bei der Prüfung und Abwehr solcher urheberrechtlichen Forderungen.
Wichtig ist dabei: Eine Abmahnung sollte weder ignoriert noch ungeprüft akzeptiert werden.
Warum kann Musik aus TikTok überhaupt zu einer Abmahnung führen?
Dass ein Song innerhalb der TikTok-App verfügbar ist, bedeutet nicht automatisch, dass er für sämtliche Nutzungszwecke freigegeben wurde.
Das Urheberrecht unterscheidet zwischen verschiedenen Nutzungsrechten.
Bei einem Musikstück können beispielsweise Rechte an der Komposition, am Text und an der konkreten Tonaufnahme bestehen. Diese Rechte müssen nicht denselben Personen oder Unternehmen zustehen.
Hinzu kommt die Verbindung der Musik mit einem Video. Auch hierfür können gesonderte Nutzungsrechte erforderlich sein.
Wer eine bekannte Tonaufnahme für ein geschäftliches Werbevideo verwendet, benötigt deshalb eine entsprechende rechtliche Grundlage.
Die technische Verfügbarkeit eines Songs ersetzt keine ausreichende Musiklizenz.
TikTok unterscheidet zwischen privater und kommerzieller Musiknutzung
TikTok stellt für geschäftliche Inhalte eine besondere Musikbibliothek bereit: die sogenannte Commercial Music Library (CML).
Sie enthält Musik, die unter den jeweiligen Lizenzbedingungen für kommerzielle TikTok-Inhalte genutzt werden kann.
Die allgemeine Musikauswahl ist davon zu unterscheiden.
TikTok weist ausdrücklich darauf hin, dass Unternehmen für kommerzielle Inhalte grundsätzlich die Commercial Music Library verwenden sollen. Dies betrifft nicht nur bezahlte Anzeigen, sondern auch organische Unternehmensbeiträge.
Die aktuellen Hinweise hierzu finden sich in den offiziellen Informationen von TikTok zur Commercial Music Library.
Allerdings muss auch bei kommerziell freigegebener Musik geprüft werden, ob die konkrete Nutzung von den Lizenzbedingungen erfasst ist.
Bei Musik aus anderen Quellen oder sogenannten Original-Sounds können zusätzliche Lizenzfragen entstehen.
Wann ist ein TikTok-Video gewerblich?
Ein häufiger Einwand gegen Musikabmahnungen lautet:
„Ich habe mit dem Video doch überhaupt kein Geld verdient.“
Das allein beantwortet die Frage nach einer kommerziellen Nutzung jedoch nicht.
Auch ein kostenlos veröffentlichter Beitrag kann geschäftlichen Zwecken dienen.
Beispiele sind:
- Ein Friseursalon zeigt aktuelle Frisuren und verweist auf Terminbuchungen.
- Ein Restaurant präsentiert seine Speisen.
- Ein Onlineshop stellt neue Produkte vor.
- Ein Handwerksbetrieb veröffentlicht Aufnahmen abgeschlossener Arbeiten.
- Ein Unternehmen nutzt TikTok zur Personalgewinnung.
Solche Beiträge können einen werblichen Charakter haben, obwohl keine gesonderte Werbeanzeige geschaltet wurde.
Auch die Verwendung eines privaten TikTok-Accounts schließt eine geschäftliche Nutzung nicht automatisch aus.
Umgekehrt ist nicht jeder Beitrag einer selbstständigen Person zwangsläufig kommerzielle Werbung.
Entscheidend ist die konkrete Veröffentlichung in ihrem tatsächlichen Zusammenhang.
Was verlangt IPPC LAW bei einer TikTok-Abmahnung?
Die konkrete Ausgestaltung hängt vom jeweiligen Schreiben und dem vertretenen Rechteinhaber ab.
Typischerweise können mehrere Ansprüche geltend gemacht werden.
Unterlassung
Der Abgemahnte soll sich verpflichten, bestimmte urheberrechtsverletzende Nutzungen künftig zu unterlassen.
Häufig wird hierfür eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verlangt.
Schadensersatz
Nach § 97 Abs. 2 UrhG kann bei einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Urheberrechtsverletzung Schadensersatz verlangt werden.
Dieser wird häufig nach den Grundsätzen der sogenannten Lizenzanalogie berechnet.
Dabei wird gefragt, welche Vergütung für eine rechtmäßige Nutzung angemessen gewesen wäre.
Rechtsanwaltskosten
Zusätzlich können Kosten der Abmahnung geltend gemacht werden.
Ob diese erstattungsfähig sind und in welcher Höhe, richtet sich insbesondere nach § 97a UrhG.
Auskunft
Je nach Sachverhalt können außerdem Angaben zur konkreten Nutzung, ihrer Dauer und ihrem Umfang verlangt werden.
Wichtig: Die Ansprüche haben unterschiedliche Voraussetzungen. Selbst wenn eine Musiknutzung rechtswidrig gewesen sein sollte, bedeutet dies nicht, dass jede einzelne Forderung automatisch berechtigt ist.
IPPC LAW Abmahnung erhalten: Welche Punkte sollten geprüft werden?
Bevor eine Zahlung erfolgt oder eine Unterlassungserklärung abgegeben wird, sollten insbesondere folgende Fragen geklärt werden:
1. Ist der Anspruchsteller tatsächlich berechtigt?
Es muss geprüft werden, welche Rechte geltend gemacht werden und ob der Anspruchsteller zur Durchsetzung dieser Rechte befugt ist.
2. Wurde tatsächlich die beanstandete Musik verwendet?
Gerade bei verschiedenen Versionen, Remixen oder Tonaufnahmen können sich Abgrenzungsfragen stellen.
3. War die konkrete Nutzung von einer Lizenz erfasst?
Relevant sind die Herkunft der Musik, die zum Veröffentlichungszeitpunkt geltenden Lizenzbedingungen und mögliche gesonderte Nutzungsrechte.
4. War das Video tatsächlich geschäftlich?
Hierfür sind Inhalt, Profilgestaltung, Verlinkungen und der konkrete Veröffentlichungszusammenhang zu betrachten.
5. Stimmen Nutzungsdauer und Nutzungsumfang?
Wurde das Video nur auf TikTok veröffentlicht? Wie lange war es abrufbar? Wurde es beworben oder auf weiteren Plattformen verwendet?
Diese Umstände können insbesondere für die Bewertung möglicher Zahlungsansprüche erheblich sein.
Kann § 6 UrhDaG vor einer Abmahnung schützen?
Eine weitere Frage betrifft die sogenannte Erstreckung von Plattformlizenzen nach § 6 Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG).
Unter den dort genannten Voraussetzungen kann eine dem Plattformbetreiber eingeräumte Erlaubnis auch zugunsten eines Nutzers wirken.
Die Vorschrift nennt insbesondere Nutzer, die nicht kommerziell handeln oder keine erheblichen Einnahmen erzielen.
Ob diese Regelung im konkreten Fall eingreift, muss allerdings genau geprüft werden.
Erforderlich ist insbesondere, dass die Plattform überhaupt über eine entsprechende Erlaubnis verfügt und diese die beanstandete Nutzung erfasst.
§ 6 UrhDaG ist deshalb weder bedeutungslos noch eine pauschale Freigabe sämtlicher TikTok-Songs für Unternehmenswerbung.
Auch die Länge eines Musikausschnitts führt nicht automatisch zur Zulässigkeit.
Eine allgemeine Regel, wonach Unternehmen beispielsweise 10 oder 15 Sekunden eines bekannten Songs ohne Lizenz verwenden dürfen, existiert nicht.
Schadensersatz wegen TikTok-Musik: Aktuelles Urteil stärkt die Bedeutung einer genauen Prüfung
Dass Schadensersatzforderungen nicht ungeprüft übernommen werden sollten, verdeutlicht ein aktuelles Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main.
Mit Urteil vom 9. September 2026 – 2-06 O 424/25 befasste sich das Gericht mit der gewerblichen Nutzung des Musikstücks „Freed from Desire“ in einem TikTok-Werbevideo.
Die dort klagende Rechteagentur verlangte 95.750 Euro Schadensersatz.
Das Landgericht wies die Klage ab.
Bemerkenswert ist dabei: Das Gericht ging durchaus von einer rechtswidrigen Musiknutzung und einem Verschulden aus.
Die Klägerin hatte die Höhe des geltend gemachten Lizenzschadens jedoch nicht ausreichend dargelegt.
Nach Auffassung des Gerichts genügt es nicht, mangels einer nachgewiesenen Lizenzpraxis einen beliebigen Betrag festzusetzen. Auch eine gerichtliche Schadensschätzung benötigt tragfähige Anhaltspunkte.
Das Urteil ist anfechtbar und betraf nicht IPPC LAW. Die Entscheidung lässt sich deshalb nicht ohne Weiteres auf andere Abmahnungen übertragen.
Sie zeigt aber einen wichtigen Grundsatz:
Eine mögliche Urheberrechtsverletzung und die Berechtigung einer konkreten Schadensersatzforderung sind zwei unterschiedliche Fragen.
Die Entscheidung kann im veröffentlichten Urteil des LG Frankfurt am Main nachgelesen werden.
Unterlassungserklärung: Warum eine schnelle Unterschrift gefährlich sein kann
Neben der Zahlungsforderung verdient insbesondere die beigefügte Unterlassungserklärung Aufmerksamkeit.
Wer eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreibt, übernimmt eine verbindliche Verpflichtung, die weit über die Entfernung des beanstandeten Videos hinausreichen kann.
Bei späteren Verstößen drohen Vertragsstrafen.
Deshalb muss geprüft werden, ob die verlangte Erklärung überhaupt erforderlich ist und ob sie inhaltlich zu weit reicht.
Eine mögliche Anpassung darf allerdings auch nicht dazu führen, dass ein tatsächlich bestehender Unterlassungsanspruch unzureichend erfüllt wird.
Die KANZLEI 441 erläutert die grundsätzlichen Risiken im Rechtstipp zur strafbewehrten Unterlassungserklärung und ihrer rechtlichen Durchsetzung.
Die bloße Löschung eines Videos beseitigt eine nach einer Rechtsverletzung vermutete Wiederholungsgefahr regelmäßig nicht automatisch.
Was sollten Betroffene nach einer IPPC-LAW-Abmahnung konkret tun?
Wer eine Abmahnung wegen TikTok-Musik erhalten hat, sollte strukturiert vorgehen.
1. Fristen notieren
Die gesetzten Fristen müssen ernst genommen werden. Eine benötigte Fristverlängerung sollte rechtzeitig angefragt werden.
2. Abmahnung und Anlagen sichern
Das vollständige Schreiben einschließlich möglicher Screenshots, Nachweise und vorformulierter Erklärungen sollte aufbewahrt werden.
3. TikTok-Veröffentlichung dokumentieren
Wichtig sind insbesondere URL, Account, Videofassung, verwendete Tonspur, Veröffentlichungszeitraum und vorhandene Reichweitendaten.
4. Lizenzunterlagen zusammentragen
Hierzu gehören gegebenenfalls Verträge, Rechnungen, Screenshots der Musikauswahl und Unterlagen beauftragter Agenturen.
5. Weitere Nutzung überprüfen
Nach der Beweissicherung sollte eine möglicherweise unberechtigte Musikverwendung nicht unnötig fortgesetzt werden. Dabei sind auch weitere Videos und Werbeanzeigen zu berücksichtigen.
6. Unterlassung und Zahlung getrennt bewerten
Nicht jede Zahlungsforderung ist berechtigt. Ebenso wenig erledigt eine Zahlung automatisch einen bestehenden Unterlassungsanspruch.
7. Keine vorschnellen Erklärungen abgeben
Unüberlegte Angaben zur Nutzungsdauer, zu weiteren Veröffentlichungen oder zu fehlenden Lizenzen können die Verteidigung erschweren.
Bestehende Auskunftspflichten sind selbstverständlich zu beachten. Zunächst sollte jedoch der Sachverhalt zuverlässig aufgearbeitet werden.
Was gilt, wenn eine Social-Media-Agentur das Video erstellt hat?
Nicht selten werden TikTok-Videos von Mitarbeitern, Content-Creatorn oder externen Agenturen produziert.
Das Unternehmen ist dadurch gegenüber dem Rechteinhaber nicht automatisch von jeder Verantwortung befreit.
Nach § 99 UrhG können bestimmte Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche auch gegen den Unternehmensinhaber bestehen, wenn Arbeitnehmer oder Beauftragte im Rahmen der Unternehmenstätigkeit rechtswidrig handeln.
Davon zu unterscheiden sind mögliche Schadensersatzansprüche sowie interne Ersatzansprüche gegen eine Agentur.
Entscheidend sind insbesondere die vertraglichen Absprachen und die tatsächliche Aufgabenverteilung.
Fazit: IPPC LAW Abmahnung ernst nehmen, aber Forderungen prüfen lassen
Eine Abmahnung wegen gewerblicher Musiknutzung auf TikTok kann erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben.
Die Musikbibliothek einer Plattform bietet keinen uneingeschränkten Freibrief für geschäftliche Veröffentlichungen.
Gleichzeitig gilt:
Eine Abmahnung ist kein gerichtliches Urteil. Unterlassungsansprüche, Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten müssen jeweils auf ihre Berechtigung geprüft werden.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen die geltend gemachten Nutzungsrechte, die tatsächliche Verwendung, die Berechnung des Lizenzschadens und die Reichweite einer verlangten Unterlassungserklärung.
Die KANZLEI 441 Rechtsanwalts-GmbH aus Nürnberg unterstützt Unternehmen, Selbstständige und gewerbliche Social-Media-Nutzer bundesweit bei urheberrechtlichen Abmahnungen.
Rechtsanwalt Christian Radermacher prüft insbesondere die geltend gemachten Ansprüche, mögliche Verteidigungsansätze und die wirtschaftlich sinnvolle Vorgehensweise.
Weitere Informationen zu unserer anwaltlichen Tätigkeit finden Sie auf der Seite zum Urheber- und Medienrecht der KANZLEI 441.
Sie haben eine Abmahnung von IPPC LAW erhalten und möchten die Forderungen prüfen lassen?
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KANZLEI 441 Rechtsanwalts-GmbH
Rechtsanwalt Christian Radermacher
Nimrodstr. 10
90441 Nürnberg
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