Immer mehr Gruppen betroffen

Seit Monaten erreichen die KANZLEI 441 zahlreiche Anfragen von Administratoren: Facebook sperrt Gruppen ohne Vorwarnung, ohne Begründung und ohne Möglichkeit der Anhörung. Besonders betroffen sind große Communities, Dating-Gruppen, Hobbyforen oder Verkaufsgruppen.
Für die Betreiber bedeutet das: Jahrelange Arbeit am Aufbau einer Community kann von einem Tag auf den anderen verloren gehen – mit erheblichen Auswirkungen auf Reichweite, Reputation und unter Umständen auch die wirtschaftliche Existenz.
Rechtliche Einordnung: Darf Facebook das?
Grundsätzlich darf Meta als privates Unternehmen Nutzungsbedingungen aufstellen und durchsetzen. Doch Willkür ist nicht erlaubt.
- Eine Sperrung ohne Begründung und Anhörung ist rechtswidrig.
- Auch Plattformen müssen sich an Grundprinzipien der Verhältnismäßigkeit halten.
- Nutzer haben ein Recht auf Transparenz und auf faire Verfahren.
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat dies bestätigt: In einem von der KANZLEI 441 geführten Verfahren wurde Meta verpflichtet, eine Datinggruppe wieder freizuschalten – und es zu unterlassen, diese Gruppe künftig ohne Anhörung zu sperren.
Das Gericht drohte ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 EUR oder Ordnungshaft an – ein klares Signal an Meta.
Erste Schritte: So setzen Sie Meta selbst in Verzug
Bevor ein Anwalt eingeschaltet wird, sollten Betroffene Meta direkt zur Wiederherstellung auffordern. Das ist entscheidend, um später die Erstattung der Anwaltskosten als Verzugsschaden verlangen zu können.
📩 Senden Sie Ihre Aufforderung an impressum-support@support.facebook.com.
Mustertext für Betroffene
Betreff: Sperrung meiner Facebook-Gruppe – Aufforderung zur sofortigen Freischaltung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Gründer der Gruppe „[Name]“, abrufbar unter [URL]. Diese wurde am [Datum] ohne Vorwarnung gesperrt.
Ich fordere Sie auf, die Gruppe bis spätestens zum [Datum + 3–5 Tage] wieder freizuschalten.
Andernfalls leite ich rechtliche Schritte ein und mache die Kosten als Verzugsschaden geltend.
Mit freundlichen Grüßen
Zudem sollten Sie im Facebook-Hilfechat nachfragen, ob eine Wiederherstellung nach 30 Tagen noch möglich ist – Meta deutet dies an. Diese Information ist wichtig für die Eilbedürftigkeit eines gerichtlichen Antrags.
Nach Fristablauf: Eilverfahren möglich
Reagiert Meta nicht, ist das Unternehmen im Verzug. Ab diesem Zeitpunkt können Sie anwaltlich vorgehen.
- Einstweilige Verfügung: Innerhalb von rund 30 Tagen ab Kenntnis der Sperre kann beim zuständigen Gericht ein Eilantrag gestellt werden.
- Schnelle Entscheidung: Innerhalb weniger Wochen ist eine gerichtliche Wiederfreischaltung möglich.
- Erfolgsbeispiel: Die KANZLEI 441 hat bereits eine Freischaltung im einstweiligen Rechtsschutz durchgesetzt.
Handlungsempfehlung der KANZLEI 441
- Sichern Sie Beweise: Screenshots, URLs, Admin-Rechte.
- Verzugsschreiben an Meta senden.
- Frist notieren (max. 3–5 Tage).
- Rechtsanwalt einschalten, falls Meta nicht reagiert.
Fazit: Wehren Sie sich gegen willkürliche Sperren
Die massenhafte Sperrung von Facebook-Gruppen ohne Begründung ist nicht nur ärgerlich, sondern rechtswidrig. Betroffene müssen dies nicht hinnehmen. Mit einer klaren Strategie – erst Verzugsschreiben, dann einstweilige Verfügung – haben Sie gute Chancen, Ihre Gruppe zurückzubekommen.
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Ihre KANZLEI 441 freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme!
KANZLEI 441
Rechtsanwalt Christian Radermacher
Nimrodstr. 10
90441 Nürnberg
www.kanzlei441.de
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