Ihr gutes Recht bei Rufschädigung und falschen Aussagen – erklärt von der KANZLEI 441
Bewertungen bei Google, Posts auf Instagram, Kommentare in Foren oder anonyme Behauptungen in Facebook-Gruppen – das Internet ist schnell, laut und oft gnadenlos. Wer hier
öffentlich falsch beschuldigt oder diffamiert wird, fühlt sich schnell machtlos. Doch:
Sie müssen das nicht hinnehmen.
Die
KANZLEI 441 zeigt, wie Sie sich
gegen falsche Tatsachenbehauptungen, üble Nachrede und Verleumdung im Netz
effektiv wehren können.
Wann ist eine Aussage im Internet rechtswidrig?
Nicht jede Kritik ist verboten. Die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) schützt auch unbequeme Aussagen – solange sie nicht unwahr oder rufschädigend sind.
Die entscheidende juristische Unterscheidung lautet:
- Tatsachenbehauptung: Überprüfbare Aussagen („Herr X hat gestohlen“) – müssen wahr sein, sonst rechtswidrig.
- Meinung: Subjektive Bewertung („Ich finde das Verhalten unfair“) – zulässig, solange sie
nicht zur Schmähkritik wird.
Besonders kritisch wird es, wenn jemand behauptet, Sie hätten ein Verbrechen begangen, seien psychisch krank oder geschäftlich unseriös – ohne Beweise. Dann droht nicht nur ein erheblicher Image-Schaden, sondern auch rechtliche Konsequenzen für den Verfasser.
Ihre Möglichkeiten bei Rufschädigung
Wenn Sie online angegriffen oder verleumdet wurden, stehen Ihnen folgende Optionen offen:
✅
Löschung der Aussage verlangen
✅
Forderung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung vom Verfasser
✅
Gegendarstellung (z. B. bei Presseberichten)
✅
Schadensersatz oder Geldentschädigung
✅
Strafanzeige wegen
Verleumdung oder
übler Nachrede
Oft lässt sich bereits
außergerichtlich eine Einigung oder Löschung erreichen – sofern man
schnell und entschlossen reagiert.
Typische Szenarien
- Eine 1-Stern-Bewertung bei Google mit unwahren Vorwürfen
- Anonyme Posts in Gruppen wie „Nürnberg Klatsch & Tratsch“
- Rufmord durch Ex-Partner oder Konkurrenten in sozialen Netzwerken
- Bloßstellungen durch Screenshots oder Deepfakes
Die KANZLEI 441 kennt diese Situationen – und weiß,
welche Schritte sinnvoll, rechtssicher und durchsetzbar sind.
Sofort handeln – Zeit ist ein Faktor!
Das Internet vergisst nicht – aber Gerichte achten auf Schnelligkeit: Wer zu spät reagiert, verliert oft den Anspruch auf Unterlassung oder Gegendarstellung.
Deshalb: Dokumentieren Sie den Verstoß (z. B. Screenshots mit Uhrzeit), und wenden Sie sich umgehend an eine Kanzlei mit Erfahrung im Medienrecht und digitalen Persönlichkeitsschutz.
Die KANZLEI 441 – Für Ihren Ruf. Für Ihre Rechte.
Wir helfen Betroffenen von Verleumdung, Rufschädigung und Falschbehauptungen – diskret, zügig und konsequent.
Unser Ziel:
Ihre Reputation wiederherstellen – online wie offline.
Ihre KANZLEI 441 freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme!
KANZLEI 441
Rechtsanwalt Christian Radermacher
Nimrodstr. 10
90441 Nürnberg
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