Beleidigungen und Verleumdungen in Social Media sind an der Tagesordnung

Soziale Netzwerke sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken – doch sie bergen auch Risiken. Immer häufiger kommt es vor, dass Nutzer falsche Tatsachenbehauptungen, Gerüchte oder bewusste Unwahrheiten über andere Personen oder Unternehmen verbreiten. Solche Aussagen können gravierende Folgen haben: von einem beschädigten Ruf über berufliche Nachteile bis hin zu erheblichen psychischen Belastungen.
Die gute Nachricht: Niemand muss diese Form der Rufschädigung hinnehmen. Das Recht bietet klare Möglichkeiten, gegen Verleumdungen vorzugehen.
Was ist eine Verleumdung?
Juristisch gesehen handelt es sich um Verleumdung (§ 187 StGB), wenn jemand über eine andere Person
wider besseres Wissen unwahre Tatsachen behauptet und dadurch deren Ehre verletzt.
Beispiele sind:
- frei erfundene Vorwürfe von Betrug oder Straftaten,
- falsche Aussagen über berufliche Qualifikation,
- Unterstellungen im privaten oder geschäftlichen Umfeld.
Wichtig ist die Abgrenzung zur „einfachen Beleidigung“ (§ 185 StGB) oder üblen Nachrede (§ 186 StGB). Während bei der üblen Nachrede „nur“ unbewiesene Tatsachen behauptet werden, setzt die Verleumdung ein bewusstes Lügen voraus.
Folgen für Betroffene
Eine Verleumdung kann im digitalen Zeitalter rasend schnell eine große Reichweite entfalten:
- Ein negativer Facebook-Post wird hunderte Male geteilt.
- Ein falscher Eintrag auf Bewertungsplattformen wie Google oder Kununu schreckt potenzielle Kunden ab.
- In WhatsApp-Gruppen verbreiten sich Gerüchte ohne Kontrolle.
Die Konsequenzen: Vertrauensverlust, wirtschaftliche Schäden, Verlust von Aufträgen und persönliche Belastungen.
Rechtliche Möglichkeiten zur Abwehr
Wer von Verleumdung betroffen ist, hat verschiedene Handlungsoptionen:
1. Unterlassung und Löschung
- Über anwaltliche Schreiben (Abmahnung) kann die sofortige Entfernung falscher Inhalte verlangt werden.
- Zusätzlich kann eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert werden, um künftige Wiederholungen zu verhindern.
2. Gegendarstellung und Richtigstellung
- Besonders im Presse- und Medienrecht gibt es Ansprüche auf Gegendarstellung, wenn falsche Tatsachen in der Öffentlichkeit verbreitet wurden.
3. Schadensersatz und Geldentschädigung
- Bei schweren Eingriffen in die Persönlichkeitsrechte kann eine finanzielle Entschädigung verlangt werden.
4. Strafrechtliche Schritte
- Eine Strafanzeige wegen Verleumdung (§ 187 StGB) ist möglich, wenn die falsche Aussage vorsätzlich verbreitet wurde.
- Hier drohen den Tätern Geld- oder Freiheitsstrafen.
Strategisches Vorgehen – warum anwaltliche Hilfe entscheidend ist
Gerade im Social-Media-Bereich kommt es auf schnelles und strategisches Handeln an. Jede Stunde, in der falsche Inhalte online bleiben, kann den Schaden vergrößern. Ein erfahrener Anwalt kann:
- die richtige Anspruchsgrundlage wählen,
- die Beweise sichern (Screenshots, Protokolle),
- die Gegenseite professionell in Anspruch nehmen,
- notfalls gerichtliche Schritte einleiten.
Fazit
Verleumdungen auf Social Media sind kein Kavaliersdelikt. Wer betroffen ist, sollte sofort aktiv werden und juristische Hilfe suchen. Die rechtlichen Instrumente reichen von Unterlassung und Löschung bis hin zu Entschädigungsansprüchen und strafrechtlicher Verfolgung.
Die KANZLEI 441 ist bundesweit spezialisiert auf Fälle aus dem Presse- und Äußerungsrecht und setzt die Rechte von Betroffenen konsequent durch – ob es um falsche Bewertungen, beleidigende Posts oder gezielte Rufschädigungen geht.
Ihre KANZLEI 441 freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme!
KANZLEI 441
Rechtsanwalt Christian Radermacher
Nimrodstr. 10
90441 Nürnberg
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