Abmahnungen von Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG ebben nicht ab

Immer mehr Betroffene wenden sich an die KANZLEI 441, nachdem sie eine Sky-Abmahnung erhalten haben. In den Schreiben wird regelmäßig behauptet, Sky-Inhalte seien ohne gültiges Abonnement über illegale Streaming- oder IPTV-Angebote genutzt worden. Die Abmahnungen sind häufig mit kurzen Fristen, hohen Zahlungsforderungen und der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung verbunden.
Wichtig ist: Eine Urheberrechtsabmahnung ist nicht automatisch berechtigt. Gerade bei Abmahnungen wegen illegalen Streamings bestehen in der Praxis häufig erhebliche Zweifel an der Beweisführung und an der rechtlichen Haftung der Betroffenen.
Worum geht es bei einer Sky-Abmahnung?
Sky stützt seine Forderungen regelmäßig auf den Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung. Abgemahnte sollen Pay-TV-Inhalte ohne entsprechende Lizenz genutzt haben. Vergleichbare Konstellationen hat die KANZLEI 441 bereits in zahlreichen Veröffentlichungen zu Urheberrechtsverletzungen im Internet behandelt, etwa im Rahmen von Abmahnungen wegen Streaming-Plattformen oder illegaler Inhalteverbreitung.
So hat die KANZLEI 441 unter anderem zu allgemeinen
Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen im Internet Stellung genommen:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnungen-wegen-urheberrechtsverletzungen-im-internet-was-tun-anwalt-hilft-229936.html
Abmahnung wegen Streaming: Haftet der Anschlussinhaber?
Ein zentraler Punkt bei jeder Streaming-Abmahnung ist die Frage, wer die behauptete Nutzung tatsächlich vorgenommen hat. Allein die Zuordnung einer IP-Adresse reicht nicht automatisch aus, um den Anschlussinhaber haftbar zu machen. Diese Problematik spielt nicht nur bei Sky-Abmahnungen eine Rolle, sondern auch bei anderen Konstellationen des illegalen Streamings.
Die
KANZLEI 441 hat hierzu bereits ausführlich Stellung genommen, etwa im Rechtstipp
„Abmahnung wegen illegalem Streaming – was tun?“:
https://www.anwalt-suchservice.de/rechtstipps/abmahnung-wegen-illegalem-streaming-was-tun_266808.html
Gerade bei Mehrpersonenhaushalten oder bei gemeinsam genutzten Internetanschlüssen bestehen häufig erhebliche Verteidigungsansätze.
Vorsicht bei Unterlassungserklärungen
Besondere Vorsicht ist bei der beigefügten Unterlassungserklärung geboten. Diese ist meist sehr weit gefasst und kann ein langfristiges Vertragsstrafenrisiko begründen. Wer eine solche Erklärung ungeprüft unterschreibt, verschlechtert seine rechtliche Position häufig erheblich.
Auch in anderen Bereichen des Urheberrechts – etwa bei
Abmahnungen wegen Stockfotos – zeigt sich, dass eine vorschnelle Reaktion erhebliche Nachteile haben kann. Dazu hat die
KANZLEI 441 bereits im Rechtstipp
„Bild-Abmahnung wegen Stockfotos – was jetzt?“ informiert:
https://www.anwalt-suchservice.de/rechtstipps/bild-abmahnung_wegen_stockfotos_was_jetzt_28739.html
Die dort dargestellten Grundsätze lassen sich auf Sky-Abmahnungen regelmäßig übertragen.
Parallelen zu weiteren Verfahren der KANZLEI 441
Sky-Abmahnungen stehen häufig nicht isoliert, sondern sind Teil eines größeren Themenkomplexes rund um illegale Online-Angebote. Die KANZLEI 441 vertritt Mandanten nicht nur im Urheberrecht, sondern auch in angrenzenden Bereichen wie dem Glücksspiel- und Strafrecht.
So hat die KANZLEI 441 unter anderem zu Ermittlungsverfahren wegen illegalen Glücksspiels Stellung genommen:
https://www.juraforum.de/news/ermittlungsverfahren-wegen-illegalem-gluecksspiel-welche-verteidigungsmoeglichkeiten-gibt-es_260114
Auch diese Verfahren zeigen, wie wichtig eine frühzeitige anwaltliche Verteidigung ist, um unnötige Sanktionen zu vermeiden.
Verteidigung durch die KANZLEI 441
Die KANZLEI 441 ist auf die Verteidigung von Abgemahnten spezialisiert und verfügt über umfangreiche Erfahrung im Urheber-, Medien- und IT-Recht. Ziel ist stets, unberechtigte Forderungen abzuwehren oder finanzielle Risiken deutlich zu reduzieren.
Gerne prüfen wir Ihre Sky-Abmahnung und beraten Sie zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten. Eine frühzeitige anwaltliche Einschätzung kann entscheidend sein. Kontaktieren Sie die KANZLEI 441 noch heute.
KANZLEI 441 Rechtsanwalts-GmbH
Rechtsanwalt Christian Radermacher
Nimrodstr. 10
90441 Nürnberg
https://www.kanzlei441.de
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