looka_production_124896325 • 6. Januar 2026
Straßenbahn‑Kollision in Nürnberg – Ihre Rechte als Fahrgast

Straßenbahn‑Kollision in Nürnberg – Ihre Rechte als Fahrgast

Street view, blurry red tram with headlights on, reflected in wet pavement at dusk.

Am 3. Januar 2026 kam es in Nürnberg zu einer spektakulären Straßenbahn‑Kollision. Laut den lokalen Medien Nordbayern und NEWS5 stießen zwei Trams an der Kreuzung Gibitzenhofstraße/Landgrabenstraße zusammen; eine der Bahnen entgleiste und fünf Fahrgäste erlitten leichte Verletzungen. Die Medien berichten, dass beide Bahnen mit insgesamt rund 90 Passagieren besetzt waren und eine falsch gestellte Weiche den Unfall ausgelöst haben könnte. inFranken schreibt, die genaue Ursache werde noch ermittelt.


Rechte nach einem Tram‑Unfall

Wer als Fahrgast in einer Straßenbahn verletzt wird, hat Anspruch auf Ersatz der Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld und Ersatz weiterer Schäden. Verantwortlich können der Straßenbahn‑Betreiber, der Fahrer oder andere Beteiligte sein. Als Geschädigter muss man den Nachweis erbringen, dass das Verhalten des Betreibers oder ein technischer Defekt den Schaden verursacht hat. Bei einer verschuldeten Weichenstellung oder einem Missachten von Signalen bestehen gute Aussichten auf Schadensersatz.


So gehen Sie vor

  • Unfall dokumentieren: Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Linie, machen Sie Fotos von der Unfallstelle und lassen Sie sich die Personalien von Zeugen geben.
  • Ärztliche Untersuchung: Lassen Sie Ihre Verletzungen ärztlich dokumentieren, auch wenn diese nur gering erscheinen.
  • Ansprüche prüfen lassen: Ein Anwalt für Zivilrecht und Schadensersatzrecht kann beurteilen, wer haftet und wie hoch Ihre Ansprüche sind.
  • Keine vorschnellen Erklärungen unterschreiben: Unterschreiben Sie keine Abfindungen oder Erklärungen ohne juristische Beratung.


Unser Service

Die KANZLEI 441 in Nürnberg vertritt Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche aus Verkehrsunfällen. Wir prüfen die Haftungslage, verhandeln mit der Versicherung und setzen Schadensersatz‑ oder Schmerzensgeldansprüche konsequent durch. Wenn Sie verletzt wurden oder einen Sachschaden erlitten haben, können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden.


Ihre KANZLEI 441 freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme!


KANZLEI 441 Rechtsanwalts-GmbH
Rechtsanwalt Christian Radermacher
Nimrodstr. 10
90441 Nürnberg

https://www.kanzlei441.de


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